Aktuell gilt für den theoretischen und praktischen Unterricht in NRW die 2G-Regelung.
Also nur wer genesen, oder geimpft ist, kann seine Ausbildung fortsetzen.
Bitte haltet die entsprechenden Nachweise bereit.
Für die Berufsaus- und Weiterbildung gilt weiterhin die 3G-Regelung.
Euer Fahrschulteam
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