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2G-Regelung

Aktuell gilt für den theoretischen und praktischen Unterricht in NRW die 2G-Regelung.

Also nur wer genesen, oder geimpft ist, kann seine Ausbildung fortsetzen.

Bitte haltet die entsprechenden Nachweise bereit.

Für die Berufsaus- und Weiterbildung gilt weiterhin die 3G-Regelung.

Euer Fahrschulteam