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Motorrad & Mofa

Führerscheinklassen A, A2, A1 und AM

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Du bist 15 Jahre alt geworden und möchtest mobil werden? Da empfehlen wir dir den Zweiradführerschein.
Aber bitte beachte, dass du zunächst mit wenig PS startest, bevor du deinem Traum von größeren Maschinen näher kommst.
Nachfolgend ein Überblick über die Führerscheinklassen für Zweiräder und ihren Umfang.

Klasse A

Krafträder - Zweiräder, auch mit Beiwagen - mit  

  • einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
  • einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
  • Motorleistung von mehr als 35 kW oder Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) mehr als 0,2 kW/kg

Dreirädrige Kraftfahrzeuge (bisher Klasse B) mit

  • einer Leistung von mehr als 15 kW oder
  • mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem
  • Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
  • einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
  • einer Leistung von mehr als 15 kW
     
  • Mindestalter: 24 Jahre für Direkteinstieg Krafträder (21 Jahre für dreirädrige Fahrzeuge)
  • Voraussetzungen: Klasse A2, wenn unter 24 Jahre alt
  • Befristung: Klasse A ist unbefristet gültig
  • Einschluss: Klassen A2, A1 und AM

Hinweise:

Bei Besitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein)

Klasse A2

Krafträder - Zweiräder, auch mit Beiwagen - mit

  • einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
  • einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von max. 0,2 kW/kg

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Voraussetzungen: Keine andere Klasse ist Voraussetzung
  • Befristung: Klasse A beschränkt ist unbefristet gültig.
  • Einschluss: Klasse A1 und M

Hinweise:

Bei Besitz der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein).

Klasse A1

Krafträder (Leichtkrafträder) - Zweiräder, auch mit Beiwagen - mit

  • einem Hubraum mit nicht mehr als 125 cm³
  • einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
  • einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) von max. 0,1 kW/kg

Dreirädrige Kraftfahrzeuge (bisher Klasse B) mit

  • symmetrisch angeordneten Rädern
  • einem Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
  • einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
  • einer Leistung von bis zu 15 kW
     
  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Voraussetzungen: Keine andere Klasse ist Voraussetzung
  • Befristung: Klasse A1 ist unbefristet gültig
  • Einschluss: Klasse AM

Klasse AM (ab 15 Jahre möglich)

Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) - Zweiräder, auch mit Beiwagen – (bisher Klasse M) mit

  • einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und
  • einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder
  • einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren
  • Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor mit diesen Anforderungen.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge (bisher Klasse S) mit

  • einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
  • einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder
  • einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder
  • einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW  (bei Elektromotoren)

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (bisher Klasse S) mit

  • einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
  • einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) bzw.
  • einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder
  • einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren) und
  • einer Leermasse von nicht mehr als 350 kg (ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen).

  • Mindestalter: 15 Jahre
  • Voraussetzungen: Keine andere Klasse ist Voraussetzung
  • Befristung: Klasse AM ist unbefristet gültig.
  • Einschluss: -
  • Hinweise: -

Motorradfahren ohne Prüfung B196

Dein A1-Upgrade zum Pkw-Führerschein

Seit 01.01.2020 ist es möglich, mit dem Pkw-Führerschein ein Motorrad zu fahren, Dank der im Bundesrat beschlossenen Änderung der Schlüsselzahl B196. Krafträder mit einem Hubraum bis max. 125 cm³ und einer Leistung von bis zu 11 KW/15 PS dürfen nach Erfüllung aller Voraussetzungen gefahren werden.

Voraussetzung:

Wenn du mindestens 25 Jahre alt ist und seit mindestens fünf Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis für Pkw (Klasse B oder 3) bist, bist du berechtigt, nach einer Schulung die Schlüsselzahl 196 für die Klasse B zu bekommen.

Es sind mindestens vier Unterrichtseinheiten zu je 90 Min. theoretischer Unterricht und mindestens fünf Unterrichtseinheiten zu je 90 Min. praktische Ausbildung nötig. Bei der praktischen Ausbildung werden sowohl die bei der Fahrausbildung vorgeschriebenen Grundfahraufgaben der Klasse A1, als auch Überlandstrecken und Autobahnabschnitte befahren.

Dies muss von uns nachgewiesen und dir am Ende deiner Ausbildung bescheinigt werden. Deine Ausbildung endet ohne Prüfung. Allerdings solltest du dich auf den Ratschlag deines Fahrlehrers verlassen, falls dieser die Fahrzeugbeherrschung für noch nicht ausreichend erachtet. Das sind Mindestanforderungen, der Fahrlehrer kann jedem Bewerber Bedenken zur Eignung einräumen.

WICHTIG!
Die Schlüsselzahl 196 berechtigt zum Fahren von Fahrzeugen der Fahrerlaubnisklasse A1, jedoch nicht zum Aufstieg auf die Klassen A2 und A.

Die Erweiterung ist ausschließlich in Deutschland gültig.

Zweirad-Führerschein, Mototrad-Führerschein

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